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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 09.2018

1. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst die von Arcturus Medien, bzw. dem Inhaber, Franz Fürbacher, (im folgenden AM genannt) im Rahmen der mit dem Kunden geschlossenen, vertraglich vereinbarten Leistungen. Diese Leistungen können sowohl in analoger, als auch digitale Form bestehen. Die Auftragserteilung per E-Mail stellt bereits einen solchen Vertrag dar.

2. Art der Dienste und Produkte

2.1 Art der Dienste und Produkte

AM erbringt Dienst- und Werkleistungen auf dem Gebiet des Marketing, der Werbung, der Grafik sowie des Consulting und der Medienproduktion. Art und umfang der erbrachten Dienstleistung bzw. gelieferten Produkte ergeben sich aus dem Angebot und den Leistungsbeschreibungen hierzu. Leistungsbeschreibungen im Sinne der AGB sowie aller sonstigen Verträge und Erklärungen von AM sind nur diejenigen Dokumente, welche explizit als Leistungsbeschreibung bezeichnet sind. Soweit einem Angebot keine Besonderen Vertragsbedingungen zu Grunde liegen, gelten ausschließlich diese AGB.

2.2 Erstellung von Werbemitteln

a) Allgemeines
Unter die Erstellung von Werbemitteln fällt die Konzeption, Gestaltung, Produktion und Verteilung von Drucksachen, digitalen Medien und sonstigen Werbemitteln sowie die Erstellung von Logos, Corporate Designs, Websites und ähnliche Leistungen. Der tatsächliche Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich im Einzelnen ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB bzw. des § 633 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB.

Hinsichtlich sämtlicher Werbemittellieferungen gilt die Erbringung ab Geschäftssitz von AM als vereinbart. AM übernimmt kein Beschaffungsrisiko gegenüber Zulieferern. Das Transportrisiko trägt AM ausschließlich im Fall der Rechnungsstellung als Wiederverkäufer und auch dann nur gegenüber natürlichen Endkunden (Privat). Der vertragliche Verwendungszweck richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im Angebot. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

b) Nutzungsrechte
Die sich originär aus den Urheberrechten an urheberrechtsfähigen Werbemitteln ergebenden Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei AM bzw. beim Ersteller der Werbemittel, der seinerseits die Übertragung der Nutzungs- und Verwertungsrechte an AM vertraglich regelt. Zur Nutzung von Werbemitteln überträgt AM dem Kunden ein einfaches, auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Nutzungsrecht, das die Verbreitung und Ausstellung der Werbemittel umfasst. Die Vervielfältigung bleibt AM vorbehalten. Die Einräumung weiterer Nutzungsrechte bedarf der gesonderten Regelung. Eine Garantie für das tatsächliche Bestehen dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte auf Seiten des Erstellers kann von AM nicht abgegeben werden. Ansprüche hinsichtlich derartiger Nutzungs- und Verwertungsrechte sind ausschließlich an den jeweiligen Ersteller des Werbemittels zu richten.

2.3 Sonstige Marketingleistungen und Beratungsleistungen

a) Allgemeines
AM erbringt Dienst- und Beratungsleistungen auf dem Gebiet des Marketings. Hierunter fällt insbesondere die Erstellung von Marketingkonzepten und Anzeigenschaltung bei ausgewählten Medien. Der tatsächliche Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich im Einzelnen ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB bzw. des § 633 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Dienst- und Beratungsleistungen als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB durchgeführt werden, sofern nicht eine ausdrücklich hiervon abweichende vertragliche Vereinbarung besteht.

b) Urheberrechte, Nutzungs- und Verwertungsrechte
Die Nutzungsrechte an zu Zwecken der Leistungserbringung erstellten Präsentationen, Konzeptpapieren und ähnlichem verbleiben ausschließlich bei AM.

2.4 Mitwirkungspflichten, Garantie des Kunden, Freistellungsanspruch

Hat sich der Kunde aufgrund des Angebotes verpflichtet, der Vertragsleistung zugrunde liegende Stoffrechte zu beschaffen oder zur Verfügung zu stellen, wie insbesondere Marken, Unternehmenskennzeichen, Urheberrechte oder Geschmacksmuster, so ist der Kunde AM gegenüber verpflichtet, den Bestand und die rechtsfehlerfreie Einräumung von Nutzungsrechten und Lizenzen zu gewährleisten. Wird AM wegen der Verletzung zugrunde liegender Stoffrechte von Dritten in Anspruch genommen, für die der Kunde i.S.d. Regelung einzustehen hat, so ist der Kunde verpflichtet, AM von der Haftung freizustellen.

2.5 Offene Daten

Vertragsgegenstand bei AM ist, soweit nicht anders vereinbart, das Endprodukt selbst bzw. – auf ausdrücklichen Wunsch – die Druckdatei als PDF. Eine Weitergabe von offenen Layoutdaten ist in jedem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Analoge Leistungen

Bei analogen Leistungen wie z.B. der Umsetzung einer Geschäftsausstattung erhält der Kunde eine ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung dieser Leistung im vertraglich eingeräumten Umfang.

3.1 Überschreitungen

Bei Überschreitung dieses eingeräumten Lizenzumfanges stellt der Kunde AM von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegenüber AM durch betreffende Überschreitung geltend machen. Der Kunde, soweit nicht anders vertraglich vereinbart, stellt AM den zur Erstellung benötigten Inhalt in Text- und (Bewegt-) Bildform zur Verfügung. Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung dieser Inhalte in betreffendem Umfang berechtigt ist. AM ist nicht verpflichtet, diese Inhalte auf Legitimität oder Eignung für den verfolgten Zweck zu überprüfen.

3.2 Leistungsdauer

Die Leistungserbringung endet mit dem Versand der Produktionsdaten in den Produktionsbtrieb. Sofern AM als Wiederverkäufer auftritt, endet die Leistungserbringung mit der Übersendung des Vertragsgegenstandes an den Kunden. In diesem Fall beinhalten die angebotenen Herstellungskosten auch mögliche Reklamationsabwicklungen mit den produzierenden Betrieben.

3.3 Urheberhinweis

AM behält es sich vor, einen Urheber-Hinweis auf dem Vertragsgegenstand zu platzieren. Sofern der Kunde dies nicht wünscht, muss er diesem Hinweis in ausdrücklicher Form widersprechen.

4. Digitale Leistungen

Bei Software-basierten Leistungen wie z.B. der Umsetzung einer Website erhält der Kunde eine ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung dieser Leistung im vertraglich eingeräumten Umfang.

4.1 Überschreitungen

Bei Überschreitung dieses eingeräumten Lizenzumfanges stellt der Kunde AM von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegenüber AM durch betreffende Überschreitung geltend machen.
Der Kunde, soweit nicht anders vertraglich vereinbart, stellt AM den zur Erstellung benötigten Inhalt (Content) in Text- und Bildform zur Verfügung. Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung dieser Inhalte in betreffendem Umfang berechtigt ist. AM ist nicht verpflichtet, diese Inhalte auf Legitimität oder Eignung für den verfolgten Zweck zu überprüfen.

4.2 Leistungsdauer

Nach Fertigstellung erhält der Kunde, in Abhängigkeit zur vertraglich vereinbarten Leistung, entweder

  • einen Backend-Zugang zur Administration und Pflege der Inhalte,
  • das Datenpaket des Projektes oder
  • den alleinigen Zugang zum fertiggestellten Projekt auf durch den Kunden gestelltem Webspace. AM trägt in diesem Fall keinerlei Verantwortung für die technischen Voraussetzungen zum vollständigen oder teilweisen Betrieb der Seite.

Die Leistung endet mit Übergabe des Projektes. Soweit in einem Wartungs- und Pflegevertrag vereinbart, übernimmt AM nach Übergabe des Projektes sämtliche Wartungs- und Pflegearbeiten der Webseite.

4.3 Urheberhinweis

Der Kunde verpflichtet sich zur dauerhaften Nennung von AM als Urheber im Impressum der Website. Diese Nennung ist mit einem Backlink auf die Website von AM zu versehen. Bei Verstößen verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines Entschädigungshonorares i. H. v. 10.000 € (netto). Zudem behält sich AM vor, gesondert ein Verfahren zur Feststellung der Schadenshöhe einzuleiten.

5. Drittleistungen

5.1 Wiederverkauf

AM behält es sich vor, Drittleistungen als Wiederverkäufer in eigenem Namen anzubieten und in Rechnung zu stellen.

5.2 Bevollmächtigung

Wird AM mit Leistungen durch den Kunden beauftragt, welche Drittleistungen beinhalten (Druck, Bildrechte, Foto-Shooting u. dgl.), bevollmächtigt der Kunde AM zur Auftragserteilung und Rechnungsstellung im Namen des Kunden.

6. Freigaben

6.1 Imprimatur

Der Kunde erhält nach Fertigstellung eine Freigabe-Datei des Vertragsgegenstandes. Der Kunde verpflichtet sich, diesen sorgfältig zu prüfen und ggf. mit Korrekturhinweisen und/oder der Imprimatur zu versehen. Dies kann in elektronischer Form, z.B. per E-Mail erfolgen. In der Regel versendet AM sämtliche Dokumente im PDF-Format.

6.2 Korrekturen

Der Kunde gewährleistet eine korrekte Orthographie der gelieferten Texte. AM ist nicht verpflichtet, soweit nicht anders vertraglich vereinbart, Kundentexte auf Sinn und Rechtschreibung zu redigieren und zu korrigieren.

6.3 Haftungsfreistellung

Der Kunde stellt mit der Produktionsfreigabe AM von jeglichen Ansprüchen frei, die sich aus Mängeln ergeben, welche bereits in der Freigabe-Datei vorhanden waren. Diese Mängel können nachträglich nicht mehr reklamiert werden.

7. Preise und Zahlungen

7.1 Konditionen

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, gilt für die Leistungen von AM ein Zeithonorar. Die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Einheiten je angefangener Viertelstunde. AM behält es sich vor, Leistungen ausschließlich gegen Vorauskasse zu erbringen.

7.2 Künstlersozialkasse

Eine Abgabe an die Künstlersozialkasse ist im Rechnungsbetrag ausdrücklich nicht enthalten und muss gesondert durch den Kunden abgeführt werden.

7.3 Zahlungsziel

Das Zahlungsziel ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung und ist ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.

7.4 Preisänderung

Bei Dauerschuldverhältnissen kann AM dem Kunden eine Erhöhung der Preise spätestens 8 Wochen vor Beginn der geplanten Erhöhung mitteilen. Die Erhöhung der Preise gilt als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen ab Datum der Mitteilung der Erhöhung kündigt. Diese Kündigung bedarf der Schriftform.

7.5 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Kunden richten sich die Ansprüche von AM nach den gesetzlichen Verzugsregelungen. AM steht es jedoch frei, bei einem nachgewiesenen, höheren Verzugsschaden diesen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Bei Verträgen mit monatlicher Vergütung ist AM berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat die Leistungserbringung zu verweigern. Unberührt hiervon bleibt die Zahlungspflicht des Kunden.

7.6 Exklusion

Das Agenturhonorar beinhaltet ausdrücklich keine Herstellungskosten. Diese fallen gesondert an und werden auf der Rechnung ausgewiesen. AM gewährt keinen Anspruch auf den günstigsten Preis der Herstellungskosten. Einer Kostenoffenlegung wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

8. Laufzeit

Dienst- und Beratungsleistungen, welche als Dauerschuldverhältnis erbracht werden, können frühestens nach einem Vertragsjahr mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende in schriftlicher Form gekündigt werden. AM besitzt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt insbesondere bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor. § 119 der Insolvenzordnung bleibt unberührt.

9. Haftung

9.1 Haftungsübernahme

a) AM haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, arglistiges Verschweigen von Mängeln und Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, ebenso für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

b) Weiter haftet AM nicht für die urheberrechtliche bzw. geschmacksmusterrechtliche Schutzfähigkeit der Werbegestaltung.

9.2 Fahrlässigkeit

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AM nur bei Verletzung der vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages notwendig sind und/oder deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Eine Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen dieser Kardinalpflichten ist auf den bei Vertragsschluss vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen leichter Fahrlässigkeit ist ein Haftungsanspruch an AM ausgeschlossen.

9.3 Haftungsfreistellung

a) Allgemein
AM haftet nicht für Rechtsverletzungen, die sich aus dem Auftrag ergeben. Die juristischen Grundlagen sind vom Kunden vorab zu klären. Dies betrifft insbesondere geliefertes Material wie Texte, (Bewegt-) Bilder oder Markenzeichen. Der Auftraggeber stellt AM von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen Rechtsverletzung resultieren.

b) E-Mail-Marketing
Erbringt AM E-Mail-Marketingleistungen für den Kunden, so haftet der Kunde, soweit er AM hierzu Listen von E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt hat, für Schäden, die AM entstehen, weil die Zusendung von E-Mails an einzelne oder alle Inhaber der E-Mail-Adresse rechtlich nicht zulässig war (Spamming). Unter diese Schäden fallen insbesondere Abmahngebühren und Gerichtskosten. In diesen Fällen ist der Kunde AM gegenüber auch zu einer Haftungsfreistellung verpflichtet.

9.4 Datenverlust

Bei Datenverlust umfasst die Haftungsleistung ausschließlich Beträge bis maximal zur Höhe des Betrages, der bei deren Wiederherstellung aus einer Datensicherung (Backup) angefallen wäre.

9.5 Garantie

AM gibt keine Garantie oder Zusicherung, weder in ausdrücklicher noch in stillschweigender Form, hinsichtlich der Qualität des Vertragsgegenstands sowie seiner Eignung und Leistung für einen bestimmten Zweck. AM gibt keine Garantie für die fehlerfreie Funktion (insbesondere Web-Programmierung) sowie dafür, dass der Vertragsgegenstand den Erfordernissen des Kunden entspricht. AM steht es nach eigener Wahl frei, Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.

9.6 Löschung der Gewährleistung

Das Gewährleistungsrecht erlischt weiterhin bei Eingriff oder sonstigen Manipulationen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragten Dritten.

9.7 Sonstiges

Vorstehende Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AM.

10. Reklamation/Rücktritt

10.1 Umtausch/Rückgabe

Reklamationen sind in jedem Fall, soweit sie bereits bei Erhalt des Vertragsgegenstandes bestehen, innerhalb von 14 Tagen schriftlich und so detailliert wie möglich (inkl. Fotos) anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht mehr bearbeitet werden. Eine Rückgabe oder der Umtausch von kundenspezifisch hergestellten Produkten ist generell ausgeschlossen.

10.2 Rücktritt vom Vertrag

Bei Vertragsrücktritt durch den Kunden sind alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts geleisteten Honorarstunden sowie sämtliche Auslagen zu entrichten.

10.3 Folgen

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verpflichtet er sich zum Verzicht auf die Nutzung der bereits ausgeführten Leistungen. Dies gilt ausdrücklich für urheberrechtlich geschützte Leistungen (Logos, Layouts, etc.). Bei Verstößen wird dem Kunden ein Entschädigungshonorar i. H. v. 10.000 € (zzgl. Steuer) in Rechnung gestellt. Zudem behält sich AM vor, gesondert ein Verfahren zur Feststellung der Schadenshöhe einzuleiten.

11. Vertraulichkeit, Datenschutz

11.1 Stillschweigen

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig zu Stillschweigen hinsichtlich aller Daten und Informationen, die in Zusammenhang mit dem Vertrag und den vereinbarten Leistungen und Konditionen stehen. Know-How und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung der vertraglichen Zusammenarbeit übereinander erfahren und alles Know-How, das nicht allgemein bekannt ist, ist gegenüber Dritten geheimzuhalten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Dies gilt insbesondere - jedoch nicht ausschließlich - für sämtliche Informationen über Geschäftspartner, Kunden, Firmeninterna, eingesetzte Technologien und Verfahren.

Hiervon ausgenommen sind Daten, die

a) dem Empfänger bereits bei Vertragsabschluss nachweislich bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden. Eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen werden dadurch nicht verletzt.

b) bei Vertragsabschluss öffentlich bekannt sind oder danach zur Veröffentlichung bestimmt sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorrangig zu wahren.

c) verpflichtend offengelegt werden müssen, beispielsweise auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde. In diesem Fall unterrichtet AM, soweit möglich und zulässig, den Kunden vor Erfüllung dieser Forderung.

11.2 Speicherung

Eine Speicherung von Kundendaten findet bei AM in dem Umfang statt, der zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

11.3 Newsletter/Informationen

AM versendet in unregelmäßigen Abständen Newsletter und Informationen. Dieser Nutzung kann durch ausdrücklichen Widerspruch in elektronischer oder schriftlicher Form jederzeit widersprochen werden.

11.4 Datenschutzerklärung

Weitere Bestimmungen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website von AM. Diese ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Im Falle von Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Kunde beim Folgeprojekt über betreffender Änderung informiert. Bei Dauerschuldverhältnissen wird der Kunde nach Wirksamwerden der neuen Regelungen gesondert in Kenntnis gesetzt. Wird diesen neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt schriftlich widersprochen, gelten sie als akzeptiert.

13. Allgemeines

a) Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag mit AM darf der Kunde nur nach schriftlicher Zustimmung von AM auf Dritte übertragen.

b) Sämtliche Geschäftsbeziehungen von AM unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

c) Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist der Geschäftssitz von AM. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Starnberg. AM ist berechtigt, nach eigener Wahl, eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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